Das Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht in Bausachen
1. Aufl. 2017
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S. VVorwort
Mit Wirkung vom wurde auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51) im Wesentlichen der administrative Instanzenzug abgeschafft. Anstatt einer Berufung an die im Instanzenzug übergeordnete Behörde steht etwa in den Angelegenheiten der Wiener Landesverwaltung nunmehr gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien offen. Damit wurden auch die Unabhängigen Verwaltungssenate sowie weitere unabhängige Verwaltungsbehörden der Länder, darunter auch die Bauoberbehörde für Wien, aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen auf das Verwaltungsgericht Wien über.
Das neue Rechtsschutzsystem durch die Landesverwaltungsgerichte hat einige grundlegende Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Verfahrensabläufen und der Entscheidungsfindung durch unabhängige Richter mit sich gebracht. So werden etwa im Wiener Baurecht nicht mehr Entscheidungen durch ein einzelnes Kollegialorgan, die Bauoberbehörde für Wien, getroffen, sondern durch eine Mehrzahl unabhängiger Einzelrichter oder auch durch Rechtspfleger. Ebenso stellt die Abhandlung des Verfahrens im Rahmen einer obligaten (volks-)öffentlichen mündlichen Verhandlu...