Der Luftbeförderungsvertrag
1. Aufl. 2016
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S. 20IV. Vertragsparteien
Stellt man sich die Frage, wer die Vertragsparteien eines Luftbeförderungsvertrages sind, so fallen einem vorrangig die Fluglinie, welche die Luftbeförderung durchführt, und der Passagier, der die Luftbeförderung in Anspruch nimmt, ein. Allerdings müssen diese Fluglinie und dieser Passagier nicht zwingend auch die Vertragsparteien des Luftbeförderungsvertrages sein. Bedenkt man zB etwa die Geschäftsreisen, wo ein Unternehmen für seine Mitarbeiter die Flüge bucht, oder Familienreisen, wo ein Familienmitglied die Buchungen vornimmt und bezahlt, so erkennt man bereits, dass die Realität doch etwas komplexer sein kann.
A. Luftfrachtführer (Fluglinie)
Der Luftfrachtführer ist jene Person, welche die im Luftbeförderungsvertrag vereinbarte Beförderung durchführt. Nachdem jener Luftfrachtführer, mit dem der Luftbeförderungsvertrag geschlossen wird, nicht immer mit jenem ident sein muss, der die Beförderung durchführt, wird in der Praxis zwischen dem „vertraglichen Luftfrachtführer“ und dem „ausführenden Luftfrachtführer“ unterschieden.
Der vertragliche Luftfrachtführer ist jedenfalls derjenige, der die vertragliche Beförderung von Personen oder Sachen auf dem Luftweg als e...