Der Luftbeförderungsvertrag
1. Aufl. 2016
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S. 4II. Rechtsgrundlagen
A. Nationale Rechtsgrundlagen
1. Luftfahrtgesetz (LFG)
Die zentrale luftfahrtrechtliche Norm in Österreich ist das Luftfahrtgesetz. Dieses enthält ua Regelungen betreffend Luftfahrzeuge, Luftfahrtpersonal, Zivilflugplätze und Luftverkehrsunternehmen. Was den Luftbeförderungsvertrag anbelangt, so regelt es nur die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Luftbeförderungsvertrag (§ 156 LFG). Weitere Regelungen betreffend den Luftbeförderungsvertrag, insb eine Definition, enthält es nicht.
Auch wenn der Luftbeförderungsvertrag im Luftfahrtgesetz nicht definiert wird, so wird angenommen, dass es im Rahmen einer Luftbeförderung zum Abschluss eines Luftbeförderungsvertrages kommt. Derjenige, mit dem der Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen wird, wird in § 157 LFG als vertraglicher Beförderer bezeichnet. Dies im Unterschied zum ausführenden Beförderer, der den Flug operationell tatsächlich auch durchführt. Der vertragliche und der ausführende Beförderer können – müssen aber nicht – ident sein. Denn nicht immer wird ein Flug operationell auch von jener Fluglinie durchgeführt, mit welcher der Luftbeförderungsvertrag abgeschlossen wurde.
2. Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Das ABGB definiert bestimmte Vertragst...