Liegenschaftserwerb durch Anteilskauf
1. Aufl. 2007
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S. 15Teil 1 Anteilskauf statt Liegenschaftserwerb im engeren Sinn
1. Möglichkeiten des Liegenschaftserwerbs
Die beiden klassischen Grundvarianten des Liegenschaftserwerbs sind der unmittelbare Erwerb des zivilrechtlichen Eigentums an einer Liegenschaft („asset deal“) und der Erwerb des Eigentums an Anteilen eines Rechtsträgers, der eine Liegenschaft hält („share deal“).
1.1. Liegenschaftserwerb im engeren Sinn
Beim Liegenschaftserwerb im engeren Sinn wird der Erwerber zivilrechtlicher Eigentümer der Liegenschaft. Grundlage des Eigentumserwerbs ist regelmäßig ein auf den Immobilienerwerb gerichteter Kaufvertrag. Die Übertragung der Liegenschaft erfolgt in diesem Fall im Wege der Einzelrechtsnachfolge.
Steht die Liegenschaft im Eigentum einer Gesellschaft, kann die Übertragung auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge vollzogen werden. So können Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung verschmolzen oder übertragend umgewandelt werden, wodurch die übernehmende Gesellschaft Eigentümerin der Liegenschaft wird. Im Fall der verschmelzenden Umwandlung kann die Übertragung auch auf eine natürliche Person erfolgen. Im Rahmen einer Spaltung kann eine Liegenschaft im Wege der Gesamt...