Praxishandbuch Leistungsstörungsrecht
1. Aufl. 2020
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S. 201Anhang 2 – Checklistensammlung
S. 202Checkliste 1: Objektiver Schuldnerverzug
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☑ | Vertragspartner befindet sich mit Leistung in Verzug. |
☑ | Absenden einer Rücktrittserklärung inkl Setzung einer angemessenen Nachfrist. |
☑ | Wird Vertrag nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt: Vertrag entfällt mit bloß schuldrechtlicher Wirkung ex tunc. |
☑ | Wechselseitig bereits erbrachte Leistungen sind wieder rückabzuwickeln. |
Checkliste 1 behandelt zentrale Aspekte des (objektiven) Schuldnerverzugs. Anhand dieser Checkliste ist es möglich, im Falle eines Schuldnerverzugs richtig zu reagieren. Leistet der Vertragspartner nicht rechtzeitig oder wird eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, sollte als nächster Schritt, sofern gewünscht, eine Rücktrittserklärung abgeschickt werden, in der auch explizit eine angemessene Nachfrist gesetzt wird.
Zwar wäre es nach ständiger Rechtsprechung ausreichend, nach einer abgegebenen Rücktrittserklärung auch bloß zuzuwarten, ob die Vertragsgegenseite noch ihre Leistung erbringt, aus Beweisgründen ist es jedoch empfehlenswert, eine Nachfrist explizit in die Rücktrittserklärung aufzunehmen.
Wird der Vertrag sodann auch nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Nachfrist erfüllt, entfällt er m...