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Carsten Koller

Praxishandbuch Leistungsstörungsrecht

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4192-8

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Praxishandbuch Leistungsstörungsrecht (1. Auflage)

S. 52. Unmöglichkeit

Während im Zusammenhang mit Verzug und Gewährleistung gewisse Besonderheiten im Verhältnis zwischen Unternehmern B2B bzw zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher B2C bestehen, sind die Grundsätze der Unmöglichkeit einer Leistung auf beide Konstellationen nach den gleichen Maßstäben anzuwenden. Es erübrigt sich daher eine Differenzierung zwischen B2B- und B2C-Verhältnis, wie sie in den folgenden Kapiteln noch vorgenommen wird. Eine – wegen unterschiedlicher Rechtsfolgen – durchaus maßgebliche Unterscheidung ist allerdings jene zwischen anfänglicher Unmöglichkeit und nachträglicher Unmöglichkeit der Leistung. Im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit liegt diese bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor, die nachträgliche Unmöglichkeit tritt vielmehr erst zwischen Vertragsabschluss und Sachübergabe ein.

2.1. Anfängliche Unmöglichkeit

2.1.1. Faktisch Absurdes oder rechtlich Unmögliches

Die zentrale Bestimmung im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit einer Leistung ist § 878 ABGB, in welcher zunächst festgehalten ist, dass das, „was geradezu unmöglich ist“, nicht Gegenstand eines gültigen Vertrags werden kann. § 878 ABGB erfasst dabei nur den Fall der anfänglichen Unmöglichkeit, als...

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