Praxishandbuch Leistungsstörungsrecht
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 31. Das Leistungsstörungsrecht
Leistungsstörungen setzen ein gültig zustande gekommenes Schuldverhältnis zweier oder mehrerer Vertragsparteien voraus. Ein Vertragspartner schuldet dem anderen aufgrund dieses Schuldverhältnisses eine bestimmte Leistung, sei es nun die Ablieferung einer Ware, die Erbringung von Dienstleistungen oder auch die Kombination von beidem. Umgekehrt schuldet der andere Vertragspartner im Regelfall ein Entgelt für die zu erbringenden Leistungen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich somit auf sogenannte beidseitige Verträge, die aufgrund der Wechselseitigkeit von Leistung und Gegenleistung auch synallagmatische Verträge genannt werden. Kommt es in diesem Stadium zu Fehlern, also zu Störungen in der Abwicklung des gültig zustande gekommenen Schuldverhältnisses, dann spricht man von Leistungsstörungen.
Allgemein lassen sich im Zusammenhang mit dem Leistungsstörungsrecht folgende 3 Untergruppen der Leistungsstörungen unterscheiden:
Unmöglichkeit
Verzug
Gewährleistung
Die Untergruppe „Unmöglichkeit“ erfasst dabei jene Fälle, in denen eine bestimmte Leistung von vornherein tatsächlich unmöglich zu erbringen war oder ihre Erbringung rechtlich verboten ist (faktisch...