Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss
1. Aufl. 2021
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S. 2937. Zusammenfassung
Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde eine umfassende Reform der Bilanzierung latenter Steuern umgesetzt, mit der in der Lehre, Literatur und Praxis zahlreiche Fragestellungen zum Ansatz und der Bewertung einhergingen. Es erfolgte ein konzeptioneller Wechsel vom GuV-orientierten Konzept hin zum international gebräuchlichen bilanzorientierten Konzept. Bestehen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist bei einer sich daraus insgesamt ergebenden Steuerbelastung diese als Rückstellung für passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen. Sollte sich aus der Gesamtdifferenzenbetrachtung eine Steuerentlastung ergeben, besteht für mittelgroße und große Gesellschaften iSd § 189 Abs 1 Z 1 und 2 lit a UGB eine Aktivierungspflicht. Für kleine Gesellschaften besteht ein Aktivierungswahlrecht, verbunden mit einer Anhangangabe zu den unverrechneten Be- und Entlastungen. Bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung sind auch quasipermanente Differenzen, deren Umkehrung einer unternehmerischen En...