Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss
1. Aufl. 2021
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S. 2214. Latente Steuern im Konzernabschluss
4.1. Allgemeine Grundsätze
Die Ermittlung von latenten Steuern im Konzernabschluss erfolgt auf mehreren Ebenen. Zuerst werden die latenten Steuern der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Jahresabschlüssen dieser Unternehmen gemäß § 253 Abs 2 UGB in den Konzernabschluss übernommen. Danach werden die sich aus der Durchführung der Konsolidierungsmaßnahmen ergebenden latenten Steuern erfasst. Latente Steuern im Konzernabschluss setzen sich somit aus folgenden Komponenten zusammen:
Latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen in den Jahresabschlüssen;
Latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den in den vereinheitlichten Jahresabschlüssen angesetzten unternehmens- und steuerrechtlichen Wertansätzen (UB I-UB II-Differenzen);
Latente Steuern auf temporäre Differenzen, die aufgrund von Konsolidierungsmaßnahmen entstehen.
§ 258 S 1 UGB bestimmt, dass auf alle temporären Differenzen, die durch Konsolidierungsmaßnahmen entstehen, latente Steuern zu bilden sind. Unter Berücksichtigung der Gesamtdifferenzenbetrachtung besteht sowohl für passive als auch für akti...