Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss
1. Aufl. 2021
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S. VVorwort
Mit dem Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) erfolgte eine umfassende konzeptionelle Änderung der Ermittlung von latenten Steuern nach UGB: Das GuV-orientierte Konzept wurde zugunsten der international üblichen bilanzorientierten Methode aufgegeben. Schon vor der Umstellung im Zuge des RÄG 2014 war für passive latente Steuern grundsätzlich eine Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung nachfolgender Geschäftsjahre zu bilden. Für aktive latente Steuern bestand hingegen ein Wahlrecht.
Im Rahmen der bilanzorientierten Methode sind grundsätzlich für alle Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Jahren wieder umkehren, latente Steuern zu bilden. Ob die Differenzen erfolgswirksam oder erfolgsneutral entstanden sind, ist nicht mehr von Bedeutung. Auch quasipermanenten Differenzen, deren Umkehrung einer unternehmerischen Entscheidung (Veräußerung oder Liquidation) bedarf, sind grundsätzlich bei der Ermittlung der Steuerabgrenzung zu berücksichtigten. Der Ansatz von latenten Steuern wird im UGB durch mehrere Ausna...