Lärm aus Betriebsanlagen
1. Aufl. 2023
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S. 995. Tipps für das Verwaltungsverfahren zur Vermeidung von späteren Unterlassungsansprüchen nach § 364 ABGB
5.1. Betriebsbeschreibung
(Künftige) Betreiber von Betriebsanlagen sollten bereits bei der Stellung des Genehmigungsansuchens bei der Gewerbebehörde an die zivilrechtlichen Auswirkungen der Betriebsanlagengenehmigung denken. Jene Immissionen, die von der Betriebsanlagengenehmigung umfasst sind, sind von Nachbarn auch zivilrechtlich zu dulden. Gerade die Frage, wie weit die Betriebsanlagengenehmigung reicht, führt immer wieder zu Schwierigkeiten in nachbarrechtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten. Mit einer sorgfältigen Erstellung der Projektunterlagen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren kann der Anlageninhaber einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung künftiger Schwierigkeiten leisten.
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage ist (neben den erforderlichen Plänen, Skizzen und einem Abfallwirtschaftskonzept) auch eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen anzuschließen. Diese Betriebsbeschreibung bestimmt die normative Tragweite des in der Folge erlassenen Genehmigungsbescheids, wenn sie – was in der Praxis ü...