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Andreas Gerhartl

Künstler im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1800-5

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Künstler im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht (1. Auflage)

S. 232. Erster Teil: Arbeitsrechtliche Aspekte

2.1. Einleitung

Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei (der Arbeitnehmer) zur Erbringung von Dienst- oder Arbeitsleistungen für die andere Vertragspartei (den Arbeitgeber) verpflichtet und der Arbeitnehmer bei der Leistungserbringung unselbständig (in persönlicher Abhängigkeit) agiert. Arbeitnehmer kann nur eine physische Person sein, da nur diese Arbeitsleistungen erbringen kann. Eine juristische Person kann sich hingegen nur dazu verpflichten, die Erbringung von Arbeitsleistungen (durch physische Personen) zu veranlassen. Neben diesem vertragsrechtlichen existieren auch andere Arbeitnehmer-Begriffe. So stellt der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmer-Begriffdes § 36 ArbVG zum einen stärker auf den Umstand der faktischen Beschäftigung im Betrieb als auf das Vorliegen eines Arbeitsvertrages ab, schließt aber auch manche Personen, denen die Arbeitnehmerstellung im Sinne des Vertragsrechts zukommt (zB leitende Angestellte), aus. Der Arbeitnehmerbegriff in § 2 ASchG geht hingegen über denjenigen des Arbeitsvertragsrechts hinaus. Weiters kommt der Begriff des Arbeitnehmers auch im Unionsrecht vor. Obwohl es sich dabei um eine eigenständige...

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