Künstler im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
1. Aufl. 2011
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S. 191. Einleitung
1.1. Problemstellung
Der rechtliche Status von Künstlern ist in mehrfacher Hinsicht unklar und problematisch: Zum einen ist die Subsumtion des Vertrages, auf dessen Basis die künstlerischen Leistungen erbracht werden, unter die Typologie des ABGB häufig strittig und diffus. Dieser Zuordnung kommt jedoch hohe praktische Bedeutung zu, da die Ansprüche, die gegen den Vertragspartner bestehen, durch den Vertragstypus bestimmt werden. So sind beispielsweise arbeitsrechtliche (Schutz-) Bestimmungen – zumindest grundsätzlich – nur dann anwendbar, wenn die darstellenden künstlerischen Leistungen auf Basis eines Arbeitsvertrages geschuldet werden.
Beispiele:
Anspruch auf Urlaubbesteht nur, wenn das UrlG auf das gegenständliche Vertragsverhältnis anzuwenden ist. Der Geltungsbereich des UrlG erstreckt sich gemäß dessen § 1 Abs 1 jedoch nur auf Arbeitsverhältnisse (nicht hingegen bspw auf freie Dienstverhältnisse oder Werkverhältnisse).
Auch vom Geltungsbereich eines KollVsind nur Arbeitsverhältnisse erfasst. Anspruch auf Sonderzahlungen, deren Entstehungsgrundlage ein KollV ist, besteht daher nur, wenn Leistungen in Form eines Arbeitsvertrages erbracht werden. [ ][a-z]uch finanzielle Leistungen,...