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Pillichshammer

Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4425-7

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Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat (1. Auflage)

S. 156. Vorverlagerung der Strafbarkeit im Allgemeinen

Spricht man von Vorverlagerung der Strafbarkeit, so fallen vielfach die Begriffe „Vorbereitung“ und „Vorfeld“. Nach dem allgemeinen Wortsinn weist die Silbe „vor“ auf ein örtliches und zeitliches Moment hin. Das StGB kennt den Begriff der Vorverlagerung nicht. Begriffsdefinitionen – zumindest impliziter Natur – finden sich nur in der Lehre. Jakobs spricht in Bezug auf die Vorverlagerung der Strafbarkeit von Delikten, für deren Vollendung es „nicht auf eine Rechtsgutverletzung ankommt“. Ganz ähnlich spricht Puschke von Tatbeständen, die „nicht erst bei der Schädigung des Rechtsguts ansetzen“. Als entscheidendes Merkmal strafrechtlicher Vorverlagerung sieht auch Kaiser, dass das Handeln des Täters einen Tatbestand erfüllt, der keine Rechtsgutverletzung voraussetzt. Gemeinsamer Bezugspunkt dieser Auffassungen ist das Absehen von einer Rechtsgutverletzung – Moeller spricht diesbezüglich von einem „erfolgsorientierten Vorverlagerungsbegriff“.

Vorbereitungsdelikte, Gefährdungsdelikte, das gem § 15 StGB versuchte Delikt und grds auch die actio libera in causa lassen sich diesem Verständnis folgend als Fälle strafrechtlicher Vorverlagerung einordnen. Sämt...

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