Pillichshammer

Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4425-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat (1. Auflage)

S. 135. Strafrechtliches Unrecht

Wie das Rechtsgut gehört auch das Unrecht zu den fundamentalen – und ebenfalls höchst strittigen – Grundbegriffen des Strafrechts. Einigkeit besteht dahingehend, dass die Bezeichnung einer strafbaren Handlung als Unrecht ein negatives Werturteil gemessen an der Rechtsordnung als Ganzes beinhaltet. Unrecht bedeutet demnach einen Verstoß gegen die Rechtsordnung als Ganzes, strafrechtliches Unrecht in seiner konkreten Gestalt ist ein Verstoß gegen eine Strafnorm.

Ansatzpunkt einer modernen näheren inhaltlichen Bestimmung des Unrechtsbegriffs ist die verhaltenssteuernde Funktion des Strafrechts: Rechtsgüter sollen geschützt werden, indem Rechtsgutverletzungen durch eine Einwirkung auf der Verhalten der Rechtsunterworfenen weitgehend vermieden werden. Die Schaffung unerlaubter Risiken für den Bestand dieser Rechtsgüter soll unterbunden werden. Dieser Zweck bedingt, dass sich der Unwert eines Verhaltens nicht allein in dem ursprünglich in den Mittelpunkt gestellten Erfolgsunrecht (der Verletzung oder Gefährdung des Rechtsguts bzw Tatobjekts) erschöpfen kann. Vielmehr muss auch die Handlung vor der Rechtsordnung als richtig oder falsch beurteilt werden können. Nu...

Daten werden geladen...