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Pillichshammer

Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat

1. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4425-7

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Dokumentvorschau
Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat (1. Auflage)

S. 114. Das Rechtsgut

Vom tatbestandsmäßigen Erfolg, der die Gefährdung oder Verletzung des Tatobjekts beschreibt, ist die Beeinträchtigung des geschützten Rechtsguts zu unterscheiden: Das Tatobjekt ist der reale Gegenstand, an dem sich die Tathandlung vollzieht, das Rechtsgut steht hingegen als ideeller Wert hinter dem entsprechenden Delikt. Die Aufgabe des Strafrechts ist der Rechtsgüterschutz. Ziel des Strafrechts ist es, auf Verstöße gegen rechtsgüterschützende Verhaltensnormen zu reagieren, woraus auch denknotwendig folgt, dass Strafbarkeit die Betroffenheit von Rechtsgütern voraussetzt. Der Begriff des Rechtsguts als solcher ist allerdings mit einigen Unklarheiten behaftet. In der strafrechtlichen Lehre findet man keinen einheitlichen Rechtsgutsbegriff. Die hL sieht Rechtsgüter als abstrakte Werte, Einrichtungen und Zustände, die die Rechtsordnung aufgrund der ihnen für das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft beigemessenen Bedeutung durch die einzelnen Strafdrohungen zu schützen versucht. Ist ein Gut dem Einzelnen zugeordnet (bspw Eigentum), spricht man von einem Individualrechtsgut. Ist das Gut der Allgemeinheit zugeordnet, spricht man von einem Kollektiv- oder Gemeinre...

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