Kreditfinanzierung & Kreditsicherung nach englischem Recht
1. Aufl. 2021
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S. 35311. Brexit, internationales Privatrecht und Bail-in
11.1. Der Weg zum Austritt
Am wurde im Vereinigten Königreich das Referendum über den Austritt aus der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG) abgehalten, bei dem 51,89 % der Teilnehmer für den Austritt gestimmt haben. Das Referendum war die Grundlage für die formale Einleitung des Austrittsprozesses gemäß Art 50 des Vertrags über die Europäische Union durch schriftliche Mitteilung der Regierung des Vereinigten Königreichs an den Europäischen Rat am . Die Mitteilung hat eine zweijährige Verhandlungsphase bis zum Austritt in Gang gesetzt, die im Jahr 2019 dreimal verlängert wurde. Der Austritt erfolgte schließlich am um 23 Uhr GMT. Der Austritt ist durch das am unterzeichnete Austrittsabkommen geregelt. Seit diesem Zeitpunkt ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU und der EAG und nicht mehr an der Beschlussfassung der Institutionen beteiligt. Für die Geltung des Unionsrechts im Vereinigten Königreich gab es jedoch einen Übergangszeitraum bis zum (s Punkt 11.2.1.). Das Austrittsabkommen besteht aus zwei Hauptdokumenten: dem Austrittsabkommen selbst...