Kreditfinanzierung & Kreditsicherung nach englischem Recht
1. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 175. Englisches Vertragsrecht
5.1. Finanzierung und Vertragsrecht
Das Recht der Finanzierungen ist in erster Linie Vertragsrecht. Die Grundlage einer jeden Finanzierung ist ein Vertrag. Das gilt sowohl für Kreditfinanzierungen und Anleihefinanzierungen als auch für Eigenkapitalfinanzierungen. Zwar spielen bei Eigenkapitalfinanzierungen neben dem Vertragsrecht auch das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht eine wichtige Rolle, jedoch ist das Vertragsrecht dabei mindestens genauso wichtig. Nachfolgend werden einige allgemeine Fragen des englischen Vertragsrechts dargestellt, die sich typischerweise im Rahmen von Kreditfinanzierungen stellen. Auf spezifische kreditvertragsrechtliche Fragen wird in Punkt 7. näher eingegangen.
5.2. Quelle des Vertragsrechts
Der Kern des allgemeinen englischen Vertragsrechts beruht auf dem Common Law (einschließlich Equity). Englisches Vertragsrecht ist auch heute noch im Wesentlichen Richterrecht und wie in den meisten Common-Law-Rechtsordnungen nicht kodifiziert. Die Fundamente der Regeln über den Vertragsschluss, den Vertragsinhalt, die Vertragsauslegung, die Willensmängel, die Bindungswirkung für die Parteien und die (Rechtsbehelfe bei) Vertragsverletzung lie...