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Elias Schönborn

Korruption im Gesundheitswesen

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-2182-1

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Dokumentvorschau
Korruption im Gesundheitswesen (1. Auflage)

S. 263. Skizzierung der jüngsten Entwicklungen zur Rechtslage in Deutschland

3.1. Vorgeschichte

In Deutschland war vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – ähnlich der derzeitigen Lage in Österreich – die Frage der Strafbarkeit korruptiven Verhaltens von Vertragsärzten sehr umstritten. Neben einer eventuell hinzutretenden Strafbarkeit wegen den Vermögensdelikten der Untreue nach § 266 dStGB und des Betrugs nach § 263 dStGB war insbesondere strittig, ob Vertragsärzte die Tatbestände der Vorteilsannahme nach § 331 dStGB und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 dStGB erfüllen können.

Für eine Subsumtion unter den Tatbestand der Vorteilsannahme nach § 331 dStGB ist die Amtsträgereigenschaft (im konkreten Fall nach § 11 Abs 1 Nr 2 Buchst c dStGB) notwendig, die Vertragsärzten in Deutschland weitgehend abgesprochen wird.

§ 299 dStGB (Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr) sieht als Tatsubjekte – genauso wie die österreichische Regelung nach § 309 StGB – Angestellte (Bedienstete) und Beauftragte eines Unternehmens vor. Vor allem die Frage, ob niedergelassene Vertragsärzte als „Beauftragte“ der Krankenkassen und somit als potentielle Täter des...

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