Nikolaus Vavrovsky

Handbuch Konzernhaftung

1. Aufl. 2008

ISBN: 978-3-7073-1055-9

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Handbuch Konzernhaftung (1. Auflage)

S. 229Die Societas Europaea (SE) im grenzüberschreitenden Konzern – Gestaltungsvarianten und Bestimmung des anwendbaren Rechts

S. 2311. Einleitende Bemerkungen

Die Möglichkeit der Vereinheitlichung grenzüberschreitender Konzernstrukturen war eines der Hauptmotive für die Schaffung der SE-Verordnung. Eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, kurz „SE“) wird oft Teil eines Konzerns sein. Schon die SE-Gründung setzt häufig das Bestehen eines Konzerns voraus: Wandelt sich eine Gesellschaft in eine SE um, so muss sie seit mindestens zwei Jahren eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegende Tochtergesellschaft haben (vgl Art 2 Abs 4 SEVO), für die Gründung einer sogenannten Tochter-SE muss die Gründungsgesellschaft optional über eine nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates unterliegende Tochtergesellschaft oder eine ausländische Zweigniederlassung verfügen (vgl Art 2 Abs 3 SE-VO). Bei der Verschmelzungsgründung (Art 2 Abs 1 SE-VO) werden Konzernstrukturen dagegen weder vorausgesetzt noch zwangsläufig geschaffen; in der Praxis wird die Verschmelzungsgründung vor allem dann zum Einsatz kommen, wenn durch eine Konzernverschmelzung (für die Art 31 SE-VO ein vereinfachtes Ve...

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