Handbuch Konzernhaftung
1. Aufl. 2008
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S. 9Gläubigerschutz im faktischen GmbH-Konzern
S. 10
S. 111. Einleitung
Solange sich schädigende Einflussnahmen in einer abhängigen GmbH im Einzelfall isolieren und berechnen lassen, lässt sich eine entsprechende Konzernleitungskontrolle ohne größere Probleme dogmatisch mit den Interessen allenfalls geschädigter Gläubiger angemessen begründen. Die wesentlichen Grundlagen dafür sind die gesellschafterlichen Treuepflichten sowie die Prinzipien der verdeckten Gewinnausschüttung (§ 82 GmbHG). Wesentlich schwieriger zu beurteilen ist allerdings die Frage entsprechender Schutzmechanismen, wenn sich einzelne schädigende Eingriffe nicht mehr isoliert feststellen lassen. Man denke hier nur an eine abhängige Tochter-GmbH in einem zentral geführten Konzern, die vergleichbar einer Betriebsabteilung gänzlich auf das Konzerninteresse ausgerichtet geleitet wird. Ein Einzelausgleich nachteiliger Einflussnahmen durch das herrschende Unternehmen wird in diesem Fall zumeist wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht.
Die deutsche Judikatur hat diesen Problemkreis unter dem Begriff des „qualifizierten faktischen Konzerns“ zusammengefasst und in mehreren Grundsatzurteilen des BGH behandelt. Während sich auf dieser Grundlage ...