Beate Gelbmann/Alexander Klauser/Peter Kolba/Petra Leupold/Lukas Weber

Konsumentenrecht und Kapitalmarkt

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2171-5

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Konsumentenrecht und Kapitalmarkt (1. Auflage)

S. 214VI. Haftung von Aufsichtsbehörden

A. Die FMA als Aufsichtsbehörde für kapitalmarktorientierte Unternehmen

1. Einleitung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die Kontrollbehörde für die Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften durch Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt im Inland zugelassen sind. Ihr obliegt des Weiteren die bundesweite Banken-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapieraufsicht. Sie beaufsichtigt auch Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) und Wertpapierbörsen, nicht aber Warenbörsen (vgl VI.C.). Bei der Beaufsichtigung von Banken bedient sich die FMA der sogenannten Staatskommissäre. Sie ist auch zuständig für die Aufsicht über Finanzkonglomerate. Ein Finanzkonglomerat ist eine Unternehmensgruppe, die an Unternehmen unterschiedlicher Finanzbranchen (Versicherungen, Banken, Wertpapierdienstleister) beteiligt ist. Ein Finanzkonglomerat ist etwa die Wüstenrot-Gruppe.

Die Aufsicht durch die FMA umfasst auch den Verbraucher-, Anleger- und Gläubigerschutz, der durch laufende Prüfung der Solvabilität und Einhaltung der gesetzlichen Verhaltensregeln bei Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierdienstleistun...

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