Konsumentenrecht und Kapitalmarkt
1. Aufl. 2015
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S. 168V. Außenhaftung von Mitgliedern von Gesellschaftsorganen, Abschlussprüfung, Prospektkontrolle und Rating
A. Einleitung
Anlageentscheidungen beruhen – so sie sorgfältig getroffen werden – üblicherweise zumindest indirekt auf dem Bilanzbild und den im Lagebericht dargestellten Zukunftsaussichten jener Gesellschaft, in die investiert werden soll. Häufig informieren sich Anleger dabei im Wege von Medienberichten über die Gesellschaft.
Erfahrenere Anleger informieren sich dabei häufig detaillierter. Sie tun das etwa, indem sie selbst die relevanten Jahresabschlüsse durchsehen oder sich auf Basis der Einschätzung von Ratinggesellschaften ein Bild über die finanzielle Situation der Gesellschaft machen.
Viele Anleger verlassen sich auch auf Empfehlungen eines Anlageberaters. Ein sorgfältig handelnder Anlageberater wird seine Empfehlung ua auf Basis des Bilanzbildes und der im Lagebericht dargestellten Zukunftsaussichten der Gesellschaft aussprechen. Zur Frage der Haftung eines sorgfaltswidrig handelnden Anlageberaters vgl Kapitel II. Zur Frage der Haftung einer Bank für pflicht- und sorgfaltswidriges Verhandeln einer Bank im Zusammenhang mit Anlageentscheidungen eines Konsumenten vgl Kapitel I...