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Beate Gelbmann/Julia Jungwirth/Peter Kolba

Konsumentenrecht und Banken

1. Aufl. 2010

ISBN: 978-3-7073-1761-9

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Konsumentenrecht und Banken (1. Auflage)

S. 552. Konto und Zahlungsdienste

2.1. Das Bankkonto – Allgemeines

2.1.1. Das „Konto“

Beim „Konto“ im rechtlichen Sinn handelt es sich um die Erfassung eines spezifischen Rechtsverhältnisses zwischen Bank und Kunden (oder zwischen Banken), das seinen förmlichen Niederschlag in der Führung von Konten im technischen Sinn findet. Man unterscheidet zwischen dem:

  • Konto im weiteren Sinn: als Summe aller den beteiligten Parteien jeweils zustehenden Rechtspositionen aus ihrer Vereinbarung über die Einstellung von Forderungen und Leistungen zwischen den Parteien in eine einheitliche Buchhaltung und über deren weitere Behandlung (Verzinsung, Fälligkeit, uÄ). Hierbei kann nach dem Zweck des Kontos zwischen Sparkonto (Kreditgewährung an die Bank), Kreditkonto (Kreditgewährung an den Kunden), Girokonto (Geschäftsbesorgung für den Kunden) und Sicht- und Termineinlagen (Verwahrung von Geld) unterschieden werden.

  • Konto im engeren Sinn: als Forderung der einen Partei gegen die andere, die sich aus der Verrechnung der gegenseitigen Forderungen und Leistungen als Saldo ergibt.

2.1.2. Das Girokonto

Das Girogeschäft ist die Durchführung des bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für a...

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