Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse
1. Aufl. 2020
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S. 648. Wertvolles Know-how und die kartellrechtlichen Schranken der Verwertung
8.1. Warum Kartellrecht?
Sowohl das österreichische Kartellgesetz als auch das EU-Kartellrecht haben eine gemeinsame Zielsetzung: ein hohes Maß an Wettbewerb zwischen den Unternehmen zu fördern. Die damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verbraucher sollen sich in niedrigen Preisen, vielfältigem Angebot und der Entwicklung immer neuerer und besserer Produkte äußern. Daher sind alle Vereinbarungen, Absprachen und abgestimmten Verhaltensweisen zwischen Unternehmen, welche den Handel zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten. Die Frage, ob auf einen Fall nationales oder EU-Kartellrecht anwendbar ist, richtet sich danach, ob eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten oder nur innerhalb eines EU-Mitgliedstaats im Raum steht. Wesentliche inhaltliche Unterschiede in Bezug auf die Beurteilung, ob eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, bestehen dabei nicht.
Die Entwicklung von Know-how, von neuen Technologien und besseren Produkten ist aber nicht immer und in allen Fällen nur durch einzelne Unter...