Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse
1. Aufl. 2020
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S. 447. Vertragliche Absicherung
7.1. In welchen Bereichen ist diese wesentlich?
Rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen durch Verträge sind gegenüber allen Personen und Unternehmen notwendig, von denen – wie in Kapitel 3. dargelegt – Gefahr für die eigenen Geschäftsgeheimnisse drohen kann. Der Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder sonstige vertragliche Geheimhaltungsverpflichtungen stellt definitionsgemäß eine rechtswidrige Verletzungshandlung dar. Ohne angemessene rechtliche Maßnahmen liegt kein Geschäftsgeheimnis vor, sodass auch kein Schutz gegeben ist. In Anlehnung an die dargelegten Bedrohungsszenarien werden daher nachfolgend die möglichen rechtlichen Absicherungsmaßnahmen dargestellt.
Empirische Untersuchungen, wie zB eine Studie der Bitkom (dt Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) aus 2017, zeigen, dass die größte Gefahr für Geschäftsgeheimnisse aus dem Inneren des Unternehmens kommt, also von Mitarbeitern, Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern. Hintergrund ist dabei oft, dass es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt, an deren Schaffung die Betroffenen mitgewirkt haben und daher bewusst oder unbewusst das Gefühl eines „Anspruchs...