Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse
1. Aufl. 2020
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S. 396. Geheimnisschutz im Spannungsfeld von Datenschutz und Whistleblowing
6.1. Zielsetzungen
Der Zweck von sogenannten Whistleblowing-Hotlines oder Meldegebersystemen, wie sie etwas sperrig auf Deutsch genannt werden, ist die Aufdeckung von bestimmtem unternehmensinternen Fehlverhalten oder von bestimmten gerichtlich strafbaren Handlungen. An der Veröffentlichung dieses Fehlverhaltens muss ein allgemeines Interesse bestehen, damit sie zulässig ist. Wirtschaftsdelikte passieren aber, wie die Entwicklung von Geschäftsgeheimnissen, oft im Geheimen. Während die eine Art von Geheimnissen im Interesse der Allgemeinheit aufgedeckt werden sollen, ist die andere Art genau davor zu schützen.
Was geheim ist, wirtschaftlichen Wert darstellt und angemessenen Schutzmaßnahmen unterliegt, soll grundsätzlich geheim bleiben dürfen. Unter Umständen und in Ausnahmefällen kann aber das öffentliche Interesse vorgehen, wenn es zur Aufdeckung rechtswidriger Handlungen dient.
6.2. Whistleblowing-Hotlines
Viele Unternehmen, vor allem im privaten Sektor solche, die aufgrund von Konzernverflechtungen mit den USA verbunden sind, haben als Teil ihres Compliance-Systems bereits in den letzten Jahren interne Whistleblowi...