Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse
1. Aufl. 2020
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S. 284. Bestandsaufnahme
4.1. Welche Geschäftsgeheimnisse und Schutzmaßnahmen gibt es im Unternehmen?
Der neue Geheimnisschutz enthält keine Regeln darüber, wann der Schutz eines Geschäftsgeheimnisses beginnt, wie ein solches erworben wird und ob und wie es übertragen werden kann. Umso wichtiger ist es, eine genaue Bestandsaufnahme als Voraussetzung für einen wirksamen Schutz vorzunehmen und diese Bestandsaufnahme auch regelmäßig zu aktualisieren.
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, die gewährleisten, dass im Sinne der Definition des neuen Geheimnisschutzes überhaupt ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, können nur ergriffen werden, wenn vorab eine genaue Dokumentation der schutzwürdigen Informationen erfolgt. Ohne Dokumentation gibt es keinen Rechtsschutz, oder noch plastischer ausgedrückt: Es ist nicht wesentlich, was passiert, sondern nur, was nachgewiesen werden kann. Dabei kann die Bedeutung der laufenden Aktualisierung der Dokumentation nicht genug hervorgehoben werden, da eine veraltete Dokumentation den Aufwand für ihre Erstellung nicht wert ist und im Anlassfall keine Grundlage für einen wirksamen Schutz bietet.
Es ist auch darauf zu achten, dass Produktentwicklungen genau dokumentiert...