Kindschaftsrecht für Sozial- und Gesundheitsberufe
1. Aufl. 2018
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S. 30II. Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
A. Einleitung
Verfahren außer Streit
Das Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren ist ein „Verfahren außer Streit“. Seine spezifischen Aufgaben unterscheiden das Verfahren außer Streitsachen vom normalen Zivilprozess (in dem es etwa um die Durchsetzung eines Geldbetrages aus einem Kaufvertrag oder wegen eines Verkehrsunfalls geht): Ausgangspunkt ist grundsätzlich nicht die möglichst rasche und kostengünstige Erledigung eines einzelnen Rechtsstreits zwischen zwei Parteien, sondern die Gestaltung von Rechtsbeziehungen mit dauerhaftem Charakter zwischen Personen, die – wegen ihrer spezifischen Rechtsbeziehung (Ehe- und Familienrecht, Erbrecht oder Eigentumsgemeinschaft) – auch weiterhin „miteinander leben müssen“.
Die zukunftsweisende, „friedensrichterliche“ Fürsorgekomponente ist Hauptcharakteristikum. Daran knüpfen weitere Verfahrensgrundsätze: Größere Flexibilität, geringere Formstrenge, Hilfeorientiertheit, gemeinsame Verantwortung von Gericht und Parteien für ein gründliches, aber auch rasches Verfahren, Betonung der selbstverantwortlichen Lösung des Konflikts durch die Parteien, verfahrensintern (insb durch Vergleich) oder verfahrensextern durch an...