Kapitalmarktaufsicht
1. Aufl. 2017
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S. 557VIII. Zusammenfassende Thesen
1. Das Kapitalmarktrecht hat sich von anliegenden Rechtsmaterien wie insbesondere dem Gesellschaftsrecht emanzipiert und weist eine eigenständige Regelungsstruktur auf, die durch wirtschaftsaufsichtsrechtliche und regulatorische Elemente gekennzeichnet ist. Diese Emanzipation geht auf den Ansatz zurück, dass die rechtliche Durchdringung eines Marktgeschehens aus Effizienzgründen eine rechtsformübergreifende Regelungstechnik nahelegt: Aktien und Schuldverschreibungen etwa sind zwar in zivilrechtlicher/unternehmensrechtlicher Betrachtung höchst unterschiedliche Instrumente; die Markt- und Vertriebsregelungen können jedoch konvergieren.
Marktaufsicht ist von Unternehmensaufsicht zu unterscheiden; Kapitalmarktaufsicht im hier verstandenen Sinn schließt jedoch die marktbezogene Aufsicht über Marktteilnehmer (Kreditinstitute und sonstige Finanzintermediäre, Emittenten, bestimmte Anlegergruppen) sowie deren Interaktionen ein und beschränkt sich daher nicht auf bloße „Handelsregeln“ ieS.
2. Das Kapitalmarktrecht ist seit Jahren mit fortschreitender Dichte europarechtlich vorgeprägt und erfährt auf dieser Ebene durch die verschiedenen Levels der Normenproduktion ...