Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich
2. Aufl. 2012
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S. 277XIV. Kapitel: Zwischenstaatliche Pensionsversicherung
1. Allgemeines
Die Mobilität innerhalb der Europäischen Union und im Verhältnis zu Staaten außerhalb der EU hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. V.a. mit der Erweiterung der EU auf mittlerweile 27 Mitgliedstaaten und der steten Zunahme internationaler Verflechtungen über Europa hinaus, erwerben immer mehr Personen sowohl in der österreichischen als auch in einer ausländischen gesetzlichen Pensionsversicherung Versicherungszeiten. Um diesen Personen größtmögliche Sicherheit und Schutz auf dem Gebiet der Sozialversicherung zu gewährleisten, sind einerseits die gemeinschaftsrechtlichen Normen der EU auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden, andererseits wurden bi- und multilaterale Abkommen mit Staaten geschlossen.
Im Wesentlichen basieren das Unionsrecht und die Übereinkommen auf folgenden Grundsätzen:
Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten;
Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften insb. im Hinblick auf die Versicherungspflicht;
Zusammenrechnung der in allen Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten, Beschäftigungszeiten, Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und Wohnzeiten für die...