Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich
2. Aufl. 2012
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VIII. Kapitel: Die Schwerarbeitsverordnung
1. Allgemeines
Die Schwerarbeitspension gilt grundsätzlich für Selbstständige und unselbstständig Erwerbstätige in gleicher Weise, die über einen gesetzlich bestimmten Zeitraum unter besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet haben.
Diese noch relativ neue Pensionsart ist jene, die neben der „Hacklerregelung“ für den meisten medialen Rummel gesorgt hat; dies nicht zuletzt auf Grund einer Anfechtung des OGH einzelner Teile der Bestimmungen der Schwerarbeits-VO vor dem VfGH, die jedoch von diesem bestätigt wurden (Näheres dazu s. unten „11. Judikatur“).
Neben der Korridorpension ist die Schwerarbeitspension die zweite besondere Pensionsart, die auch auf Personen, die vor dem geboren sind, anwendbar ist.
Welche Belastungsmomente für die Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension in Frage kommen, ist in einer eigenen VO der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 104/2006, geregelt. Diese VO über besonders belastende Berufstätigkeiten (Kurztitel: „Schwerarbeitsverordnung“ – s. dazu „Anhang 1“) enthält zudem auch Meldebestimmungen.
Ziel dieser Regelung ist es, Menschen, die lange ...