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Holoubek/Lang (Hrsg)

Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4990-0

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Dokumentvorschau
Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht (1. Auflage)

1. Einleitung

Im folgenden Beitrag soll es um die beitragsrechtliche Verjährung nach dem ASVG gehen, dessen Regelungen insoweit jenen nach dem GSVG und dem BSVG iW entsprechen. Verjährungsregeln nach anderen sozial(versicherungs)rechtlichen Gesetzen wie insb dem AlVG, aber auch leistungsrechtliche Verjährungsbestimmungen nach dem ASVG würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen und müssen daher außer Betracht bleiben.

Im ASVG ist die Verjährung in Bezug auf das Recht der Versicherungsträger auf Feststellung und Einforderung von Beiträgen – schon seit der Stammfassung – in § 68 ASVG geregelt. Umgekehrt regelt § 69 Abs 1 ASVG die Verjährung des Rechts der Versicherten und der beitragspflichtigen Dienstgeber auf Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge.

S. 294Ohne diese Bestimmungen müsste von einer Unverjährbarkeit der wechselseitigen Forderungen ausgegangen werden. Die Verjährungsbestimmungen des bürgerlichen Rechts sind nämlich – da es sich um keinen für das öffentliche Recht verallgemeinerungsfähigen allgemeinen Rechtsgrundsatz handelt – im Bereich des öffentlichen Rechts grds weder unmittelbar noch analog anzuwenden; sind aber in Vorschriften des öffentlichen Rechts – wie hier – Verjährungsbestimmungen ausdrücklich aufgenommen, ...

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