Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht
1. Aufl. 2024
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Michael Hubmann
1. Die Einordnung der Festsetzungsverjährung
In einer entwickelten Rechtsordnung ist das Rechtsinstitut der Verjährung von zentraler Bedeutung. Es handelt sich dabei um ein wesentliches Regelungs-, Ordnungs- und Beendigungsinstitut, das sich durch alle Rechtsbereiche zieht. Hervorzuheben ist aber, dass die Verjährung nach stRsp des VfGH „keine allgemeine, der gesamten österreichischen Rechtsordnung zugehörige Institution ist“. Das Institut der Verjährung besteht im öffentlichen Recht nur dann, wenn dies speziell vorgesehen ist. Im Steuerrecht bietet die BAO bereits seit ihrer Stammfassung in den §§ 207 ff und § 238 eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Verjährung.
Die Verjährung verleiht dem Nichtgebrauch eines Rechts über einen langen Zeitraum eine rechtliche Sanktion, wodurch dem Zeitablauf rechtsverändernde Qualität und der S. 238Rechtssicherheit Vorrang gegenüber der Rechtsrichtigkeit zukommt. Diesem Grundsatz folgt auch die BAO, unterscheidet dabei aber bezogen auf ein einheitliches Schuldverhältnis verschiedene verjährbare Rechte. Gassner bezeichnet die Regelung der Verjährung im Steuerrecht gar als „sehr eigenartig“. Die BAO verfolgt eine zweigeteilte Regelung der V...