Holoubek/Lang (Hrsg)

Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4990-0

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Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht (1. Auflage)

1. Ausgangspunkt

Verjährung bedeutet Rechtsverlust durch Zeitablauf: Durch Nichtausübung eines Rechts über eine bestimmte Zeit hinweg kann es nicht mehr durchgesetzt werden. Verjährung ist damit im Zivilrecht, sowohl praktisch als auch dogmatisch, ein „Dauerbrenner“.

Die Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren oder überhöhten Kreditzinsen, der Verjährungsbeginn bei Anlegerschäden, eine Verjährungsunterbrechung durch Zum-Akt-Nehmen einer CD-ROM mit tausenden Privatbeteiligten, aber auch Kindesmissbrauchsfälle: All das sind Schauplätze von Verjährungsfragen, die nicht nur die Gerichte beschäftigten, sondern auch intensiv wissenschaftlich begleitet wurden.

S. 60Und das ist auch nötig. Es überrascht nicht, dass die an sich heikle Verjährung inter privatos noch heikler wird. Wie immer kann das „Zivilrecht […] keine Geschenke machen, die nicht doch von jemandem zu bezahlen wären“. Diese schlichte Erkenntnis ist nichts anderes als die Maxime zweiseitiger Rechtfertigung, nach der die Zumessung von Vorteilen und Lasten im Privatrecht zu erfolgen hat. Da Vorteile für eine Person spiegelbildlich Nachteile für eine andere bedeuten, gilt es stets zu fragen, „warum der Begünstigte seine Begünstigun...

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