Die Stiftermehrheit
1. Aufl. 2024
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S. 1167. Die Rechtsbeziehung der Stifter: Abstufung nach Realstruktur
Wie gezeigt wurde, findet die Rechtsfigur der Treuepflicht in Rechtsverhältnissen Anwendung, die die Möglichkeit vorsehen, durch das eigene Handeln oder Unterlassen auf fremde Interessen einzuwirken. Dies ist bei der Stiftermehrheit keineswegs selbstverständlich: Die unterschiedlichen Rechtsbeziehungen, die innerhalb der Stiftermehrheit bestehen können, sollen daher im Folgenden analysiert werden. Erst in einem weiteren Schritt kann geklärt werden, welche Bindungen sich daraus ergeben können und wie die daraus resultierenden Treuepflichten zu gewinnen sind.
Ausgangspunkt bildet die Gestaltung der Stiftungserklärung. Auf dieser Grundlage sind zunächst vier Konstellationen zu unterscheiden:
Die Stifter behalten sich keine Stifterrechte vor (siehe dazu 7.1.).
Die Stifter behalten sich Stifterrechte vor und üben diese nach dem dispositiven gesetzlichen Modell (§ 3 Abs 2 PSG) oder aufgrund einer privatautonomen Vereinbarung gemeinsam, dh einstimmig, aus (siehe dazu 7.2.).
Die Stifter behalten sich Stifterrechte vor und weichen von der gemeinsamen Ausübung durch eine privatautonome Regelung ab, wobei sowohl Alleinentscheidungen als auch Mehrh...