Das Recht der Sachverständigen und Dolmetscher
1. Aufl. 2013
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S. 229 VI. Erlässe, Standesregeln und Empfehlungen
A. „ Amtsdolmetscher/innen“ am LGSt Wien und ASG Wien
Erlass vom über Neuerungen im Dolmetschwesen im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz 2011
Allgemeines
Die Justiz ist mit erheblichen Ausgaben im Bereich der Dolmetscher belastet (im Jahr 2009 rund 7,6 Mio. Euro). Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren ist mit einem massiven Anstieg des Dolmetschbedarfs in diesem Bereich zu rechnen. Zur Erzielung von Einsparungen wurden daher durch das Budgetbegleitgesetz Justiz 2011 bis 2014 § 75 Abs. 4 ASGG, § 1 Abs. 1 GebAG, Art. 1 § 32 TP 1 Z II GGG und die §§ 126, 381 StPO angepasst. Als Dolmetscher im sozial- und strafgerichtlichen Verfahren ist demnach ab von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht eine vom Bundesministerium für Justiz oder in dessen Auftrag von der Justizbetreuungsagentur zur Verfügung gestellte geeignete Person zu bestellen. Dazu ergehen folgende Informationen und Klarstellungen:
1. Wer stellt ab wann Dolmetscher/innen zur Verfügung?