Der Nachbar im Baurecht
1. Aufl. 2008
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S. 528 XIV. Zusammenfassung
Eine zusammenfassende Betrachtung zeigt, dass die Parteistellung des Nachbarn im baubehördlichen Bewilligungsverfahren in den österreichischen Teilrechtsordnungen der Bundesländer eine durchaus unterschiedliche Regelung erfahren hat, dennoch aber gewisse gemeinsame Grundsätze herausgefunden werden konnten. Gemeinsam ist vor allem die beschränkte Parteistellung im Verfahren, unterschiedlich bereits das jeweilige Mitspracherecht. Die damit primär verbundene rechtspolitische Forderung 1 ist diejenige nach der Änderung der Verfassungsrechtslage. Eine Verfassungsnorm, welche Parteirechte überhaupt oder in einem bestimmten Umfang garantiert, besteht nicht. Wie erwähnt (III), hat der VfGH bisher den Standpunkt eingenommen, aus dem rechtsstaatlichen Prinzip sei eine bestimmte Gestaltung der Parteienrechte nicht abzuleiten. Jeder Materiengesetzgeber – der Landesgesetzgeber auf dem Gebiet des Baurechts – kann die Rechtslage so gestalten, dass dem Nachbarn ein Mitspracherecht überhaupt nicht eingeräumt oder nicht im vollen Umfang gewährleistet wird.
Den zuletzt wiedergegebenen Teil aus der Zusammenfassung habe ich aus der 5. Auflage übernommen und belassen. Ich habe ...