Der Nachbar im Baurecht
1. Aufl. 2008
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S. 520 XIII. Häufiges Fehlverhalten
Häufig ist Fehlverhalten sowohl bei den Nachbarn und Bauwerbern als auch bei den Vertretern der Behörden auf die fehlende Kenntnis der Rechtslage und Rechtsprechung (s Vorwort zur ersten Auflage), ja auf fehlendes Rechtsverständnis schlechthin zurückzuführen. Leider ist es modern geworden, Meinungen von sich zu geben, ohne sich mit den anstehenden Problemen wirklich ernsthaft auseinanderzusetzen. Die Demokratie wird vielfach dahin missverstanden, dass allein die Zahl derjenigen entscheidend ist, die eine bestimmte Meinung haben, nicht aber eine konkrete Rechtslage. In einem demokratischen Rechtsstaat, wie ihn unsere Bundesverfassung in vorbildlicher – wenngleich wie alles Menschenwerk verbesserungsfähiger – Weise konstruiert hat, kann eine Mehrheit der Bevölkerung nur in der in der Verfassung und in den Gesetzen vorgezeichneten Weise eine Änderung der Gesetze – kaum Entscheidungen im Einzelfall – herbeiführen. Das begrüßenswert gesteigerte Umweltbewusstsein für sich allein bewirkt keine Änderung der Rechtslage, selbst wenn dies rechtspolitisch notwendig und vernünftig wäre. So musste der VwGH feststellen, dass aus dem Bundesverfassungsgesetz über de...