Hauer

Der Nachbar im Baurecht

1. Aufl. 2008

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Der Nachbar im Baurecht (1. Auflage)

S. 502 XI. Das Benützungsbewilligungsverfahren

Regelmäßig war nach den österreichischen Bauordnungen ein Benützungsbewilligungsverfahren 1 vorgesehen, zumindest aber eine Überprüfung des ausgeführten Bauvorhabens (Letzteres allein nach § 17 Sbg BauPolG), nunmehr ist die Rechtslage unterschiedlich gestaltet.

Der Sinn des Benützungsbewilligungsverfahrens ist darin gelegen, festzustellen, dass das Bauvorhaben bewilligungsgemäß ausgeführt wurde und öffentliche Interessen einer Benützung nicht entgegenstehen. Der Ausdruck Benützungsbewilligung wird nur noch im § 38 Stmk BO und § 36 TBO verwendet, die Bgld BO regelt im § 27 die Fertigstellungsanzeige, Schlussüberprüfung und Benützungsfreigabe, die NÖ BO im § 30 die Fertigstellung, die Kä BO im 8. Abschnitt mit dem Titel Abnahme im § 39 die Meldepflicht und im § 40 die Prüfung, das Sbg BauPolG im § 17 die Vollendung der baulichen Maßnahme, die Vbg BO im § 43 die Schlussüberprüfung und im § 44 die Berechtigung zur Benützung, die WBO nennt zu § 128 nunmehr die Überschrift Fertigstellungsanzeige, die OÖ BO schließlich im 2. Abschnitt unter dem Titel Bauausführung im § 41 die behördliche Bauaufsicht, im § 42 die Baufertigstellung von Kleinhausbauten und Nebe...

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