Der Nachbar im Baurecht
1. Aufl. 2008
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S. 235 IV a. Bauanzeigeverfahren und vereinfachte Baubewilligungsverfahren
S. 235 A. Bauanzeigeverfahren mit Zustimmung der Nachbarn
§ 17 der Bgld BO 1997 kennt ein Bauanzeigeverfahren alternativ zum Baubewilligungsverfahren, welches unter bestimmten Voraussetzungen für an sich bewilligungspflichtige Bauvorhaben zulässig ist. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass Zustimmungserklärungen aller Nachbarn vorliegen müssen. Bei Vorliegen der Zustimmungserklärung aller Nachbarn und der sonstigen Voraussetzungen hat die Baubehörde innerhalb von sechs Wochen ab Einlangen der vollständigen Bauanzeige die Baufreigabe auszusprechen, die als Baubewilligung gilt. Bei Auflagen, Bedingungen oder Befristungen kommt eine solche Baufreigabe nicht in Betracht. Gegenstand einer solchen Bauanzeige kann nach § 17 Abs 1 die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden bis zu einer Wohnnutzfläche von insgesamt 200 m2 und der dazugehörigen Nebengebäude (zB Garagen, Gartenhäuschen) sowie von sonstigen Gebäuden bis zu einer Nutzfläche von insgesamt 200 m2, die Errichtung und Änderung von Bauwerken sowie die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden sein. Die Baupläne und Baubeschreibungen sind von einem Zivilingenie...