Der Nachbar im Baurecht

1. Aufl. 2008

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Der Nachbar im Baurecht (1. Auflage)

S. 82 III. Die beschränkte Parteistellung des Nachbarn in verfassungsrechtlicher Sicht

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine beschränkte Parteistellung des Nachbarn bestehen nicht. Ganz klar hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom , Slg 8279, ausgesprochen, dass, abgesehen von Einzelfällen, wie Art 119a Abs 9 B-VG (Parteistellung der Gemeinde im aufsichtsbehördlichen Verfahren), keine Verfassungsnorm besteht, die Parteienrechte überhaupt oder in einem bestimmten Umfang garantiert. Den Umfang der Parteienrechte in einem Verwaltungsverfahren bestimmt der einfache Gesetzgeber. Das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter scheidet als Maßstab hiefür aus. Dieses Recht kann durch eine gesetzliche Regelung der Parteistellung deshalb nicht verletzt werden, weil eben die durch Gesetz bestimmte Behörde gegenüber den durch Gesetz mit Parteienrechten ausgestatteten Personen der „gesetzliche Richter“ ist (S 7 des erwähnten Erkenntnisses). Der VfGH lehnte ausdrücklich die Meinung des Beschwerdeführers ab, das rechtsstaatliche Prinzip verlange eine bestimmte Ausgestaltung der Parteienrechte in einem Verwaltungsverfahren in der Weise, dass dem Gesetzgeber ei...

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