Verträge des Jagdrechts
1. Aufl. 2020
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S. 95C. Zusammenfassung
Die beiden mit Abstand bedeutendsten jagdlichen Verträge sind der Jagdpachtvertrag und der Abschussvertrag. Die Unterschiede dieser beiden Vertragstypen lassen sich überblicksmäßig wie folgt darstellen:
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Jagdpachtvertrag | Abschussvertrag |
Bestandvertrag gemäß § 1091 ff ABGB | Kaufvertrag gemäß § 1053 ff ABGB |
Übertragung der Gesamtverantwortung zur Revierbewirtschaftung | Verkauf eines oder mehrerer Abschüsse |
Abschussplanerstellung in NÖ durch den Jagdpächter mit dem Verpächter | Abschussplanerstellung durch den Jagdberechtigten oder Jagdverwalter |
Führung der Abschussliste und Abgabeverpflichtung durch den Jagdpächter | Führung der Abschussliste und Abgabeverpflichtung ist Vereinbarungsgegenstand |
Jagdrechtliche Verantwortung für die Abschusserfüllung beim Jagdpächter | Jagdrechtliche Verantwortung für die Abschusserfüllung beim Abschussverkäufer |
Erhaltung und Errichtung von Reviereinrichtungen durch den Jagdpächter | Erhaltung und Errichtung von Reviereinrichtungen durch Abschussverkäufer (aber Vereinbarungsgegenstand) |
Wildkrankheiten und ‑seuchen zulasten des Jagdpächters | Wildkrankheiten und ‑seuchen in der Regel zulasten des Abschussverkäufers |
Futtermittelauswahl, Ankauf, Einlagerung und Vorratshaltung durch den Jagdpäch... |