IRÄG 2017 – Insolvenzordnung
2. Aufl. 2017
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S. 5Vorwort
Das IRÄG 2010 hat das System des österreichischen Insolvenzrechts grundlegend umgestaltet. Seit Inkrafttreten sind mehr als sieben Jahre vergangen; die verschiedenen möglichen Verfahrensabläufe haben sich bewährt. Die eine oder andere Auslegungsfrage wurde mittlerweile durch die Judikatur geklärt.
Nun wurde ein IRÄG 2017 am im BGBl I 2017/122 kundgemacht, das in mehreren – von einander völlig unabhängigen Bereichen – abermals Neuerungen in der Insolvenzordnung bringt:
Nach jahrelangen ergebnislosen Diskussionen wird die Entschuldung natürlicher Personen mit Wirksamkeit ab neu geordnet. Andere Neuregelungen sind im Zusammenhang mit der EuInsVO 2015 zu sehen, die seit gilt: Es wurden Bestimmungen der Insolvenzordnung an die neuen europarechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, aber auch die neuen Regelungen der EuInsVO für Gruppeninsolvenzverfahren, die für grenzüberschreitende Fälle geschaffen wurden, in die Insolvenzordnung für nationale Gruppeninsolvenzverfahren übernommen. Schließlich wurde die Novelle auch zum Anlass genommen, die lange überfällige Anpassung der Entlohnung des Insolvenzverwalters vorzunehmen, andere einzelne Bestimmungen weiterzuentwickeln oder auch nur Regelungen sprachlich ...