Insolvenz- und Sanierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 298I. Grundsätzliches
Die Rechtsstellung des Bürgen in der Insolvenz des Hauptschuldners ist im Insolvenzverfahren von grundlegender Bedeutung. Gleiches gilt auch für die Insolvenz des Bürgen betreffend die Stellung des Hauptschuldners und des Gläubigers. Es ist auch zu klären, welche Einflussmöglichkeiten für den Gläubiger und den Bürgen im Insolvenzverfahren bestehen. So kann etwa ein allfälliger Regressanspruch die Quote des Gläubigers schmälern, und der Bürge kann die Beteiligung am Verfahren sowie eine Quotenzahlung für sich erreichen.
Weiters wird zu untersuchen sein, wie sich ein Sanierungsplan unter Hinweis auf § 156 Abs 2 IO auf eine vorhandene Bürgschaft auswirkt und ob die gleichen Wirkungen auch für den Zahlungsplan gelten. Auch gilt es zu prüfen, inwieweit eine Schuldbefreiung, die der Hauptschuldner erlangt, auch dem Bürgen gegenüber wirkt.
Auch sind Aspekte des Eigenkapitalersatzrechts nicht zu unterschätzen, und abschließend ist die Frage zu klären, ob und wenn ja, in welchen Fällen die Bürgschaft eines persönlich haftenden Gesellschafters einer OG oder KG für den Gläubiger ein Mehr an Sicherheit bietet.
II. Die Rechtslage
A. Zu § 17 IO
§ 17 IO regelt die (Rückgriffs-)Rechte des Bürgen (und des Mitschu...