Praxisleitfaden zum automatischen Informationsaustausch
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA): Einleitung
1.1. Der Gegenstand des AIA
Gegenstand des AIA ist der Austausch von Informationen über Finanzkonten. Im Rahmen des AIA sind sog meldende Finanzinstitute verpflichtet, in AIA-Partnerstaaten ansässige Kunden gemäß den AIA-Sorgfaltspflichten zu identifizieren und die entsprechenden Finanzinformationen an ihre lokale Steuerbehörde zu übermitteln. Diese leitet die Informationen an die zuständigen Steuerbehörden der AIA-Partnerstaaten weiter.
Als meldende Finanzinstitute gelten insbesondere Banken und Verwahrstellen, gewisse kollektive Anlageinstrumente und gegebenenfalls Vermögensstrukturen, zB Stiftungen, Anstalten und Trusts sowie Versicherungsgesellschaften. In Bezug auf die erfassten Kunden sind sowohl natürliche Personen als auch Rechtsträger betroffen. Dabei gilt es zu beachten, dass der Kundenbegriff unter dem AIA sehr weit zu verstehen ist. Er umfasst neben Inhabern eines Bankkontos ua auch Versicherungsnehmer sowie Stifter und Begünstigte einer Vermögensstruktur.
Der AIA basiert auf einem einheitlichen Standard der OECD, dem sog Common Reporting Standard, welcher den Inhalt und die Modalitäten für den Au...