Informationsmöglichkeiten des Aufsichtsrats
1. Aufl. 2019
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S. 315. Informationsbeschaffung durch den Aufsichtsrat
Nachdem im vorigen Kapitel der Umstand einer mangelhaften oder nicht erbrachten Informationsweitergabe beschrieben wurde, erläutert dieses Kapitel nun die diversen Möglichkeiten des Aufsichtsrats, sich die Informationen selbstständig zu beschaffen.
5.1. Prüfpflichten des Aufsichtsrats
Wie bereits erwähnt stellt die Vertrauensbasis und der mit ihr zusammenhängende Vertrauensgrundsatz die Grundlage für die effektive und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Organen dar. Der Kern liegt darin, dass der Aufsichtsrat generell der Informationsübermittlung durch den Vorstand vertrauen darf und anhand der erhaltenen Dokumente seine kontrollierende Tätigkeit ausführen soll. Ohne eine solche grundlegende Regelung würde ständiges Misstrauen zwischen den Organen bestehen. Die langfristige wirtschaftliche Existenz des Unternehmens wäre gefährdet. An diesem Punkt ist auch nochmalig hervorzuheben, dass der bestehende Anspruch des Aufsichtsratsmitglieds gegenüber dem Vorstand ein Instrument zur Erfüllung seines Aufgabenbereichs darstellt. Die Grenze des Anspruchs ist jedoch dort zu ziehen, wo es zu einer missbräuchlichen Anwendung kommt, die ausschl...