Informationsmöglichkeiten des Aufsichtsrats
1. Aufl. 2019
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S. 82. Die Funktion des Aufsichtsrats
2.1. Der informationsabhängige Aufgabenbereich des Aufsichtsrats
Der Grundsatz des österreichischen dualistischen Systems besteht darin, dass der Vorstand als Leitungsorgan durch den Aufsichtsrat als unabhängiges Kontrollorgan überwacht wird. Beschränkt man sich bei der Auslegung von § 95 Abs 1 AktG streng auf den Wortlaut, könnte man daraus schließen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand ausschließlich überwachen muss. Die Wortlautgrenze ist hier jedoch nicht abschließend, denn die Aufgabe des Aufsichtsrats umfasst auch das Kontrollieren und Beaufsichtigen des Vorstands. Im Jahr 1977 hat der OGH in einem Urteil die inhaltlichen Anforderungen der Überwachungsaufgaben näher festgelegt. Sie erstrecken sich auf die Rechtmäßigkeit, die Gesetzmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Später führte der OGH das Aufgabengebiet des Aufsichtsrats noch näher aus: „[E]s beschränkt sich im Wesentlichen auf die vergangenheitsbezogene und vorausschauende Überwachung der Geschäftsführung, die Wahrnehmung der Pflichten in der Krise des Unternehmens, wie zum Beispiel die Veranlassung der Geschäftsführer bei Zutreffen der Voraussetzungen die Eröffnung des Insolvenzverf...