Informationsmöglichkeiten des Aufsichtsrats
1. Aufl. 2019
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S. 11. Allgemeines
Eine erfolgreiche Aktiengesellschaft basiert auf einem umfassenden Dokumentations- und Berichtswesen. Dies beinhaltet die Zusammenarbeit der einzelne Organen und den regelmäßigen Austausch der wichtigsten Informationen, um die notwendigen Entscheidungen sorgfältig und umsichtig zu treffen. Oft gestaltet sich die Informationsbeschaffung innerhalb einer Aktiengesellschaft schwieriger als gedacht und die Organe sind vor unterschiedliche Herausforderungen gestellt. Vor allem sind jene Zeiten vorbei, in denen ein bloßes „Abnicken“ nach Erhalt der Informationen ausreichend war. Vielmehr muss der Aufsichtsrat die erhaltenen Informationen prüfen und bewerten und anschließend die jeweiligen Schlüsse daraus ziehen, um als Sparringpartner des Vorstands agieren zu können. Darüber hinaus wird schon seit Längerem diskutiert, ob es in Zukunft nicht sogar den Beruf Aufsichtsrat geben sollte, denn die Aufgaben, die der Aufsichtsrat zu erledigen hat, sind längst nicht mehr als bloße Nebentätigkeit ausführbar.
§ 81 AktG regelt das Berichtswesen innerhalb der Aktiengesellschaft und definiert die damit verbundene Bringschuld des Vorstands sowie die Holschuld des Aufsichtsrats. Damit der Information...