Immobilienerwerb in Österreich
3. Aufl. 2021
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S. 10010. Nachwort
Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union hat nicht nur die innerstaatliche Rechtsordnung erheblich verändert, sondern auch den gesamten Immobilienmarkt, im Besonderen die Errichtung und Nutzung von Zweitwohnungen oder Freizeitwohnsitzen. Österreich bildet gemeinsam mit Südtirol, Bayern und der Schweiz den Alpenraum. Dieser „Dachgarten Europas“ ist aufgrund seiner ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Besonderheiten samt der damit verbundenen Lebensqualität von hoher Attraktivität für in- und ausländische Zweitwohnbesitzer. Dem steht jedoch auch in Österreich eine sozialpolitisch unerwünschte Verknappung und Verteuerung von Immobilien zum Nachteil der einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten gegenüber. Bis zum EU-Beitritt 1995 konnte die Berücksichtigung der besonderen Interessenlage vor allem der westlichen Bundesländer mit ihren Tourismusregionen im Rahmen der weitgehend autonomen Landesgesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz für die Materien Grundverkehr, Baurecht und Raumordnung durch entsprechende gesetzliche Beschränkungen des Ausländergrundverkehrs wahrgenommen werden.
Durch die Ratifikation des EU-Beitrittsvertrages sowie dessen Trans...